Die Röher Parkklinik ist eine nach § 30 Gew.O. zugelassene private Akutklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie. Da die Klinik nicht in den Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW aufgenommen ist, können in der Regel nur privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler aufgenommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen sind in Einzelfällen bereit, einen Teil der Behandlungskosten zu übernehmen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Gerne beraten wir Sie in diesen Fragen auch telefonisch.
Vor einer stationären oder tagesklinischen Behandlung muss eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung vorliegen. Den schriftlichen Antrag auf Leistungszusage mit einer ausführlichen medizinischen Begründung der Behandlungsbedürftigkeit stellen wir gerne für Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Da der Antrag Informationen enthalten muss, die es dem Prüfarzt der Versicherung ermöglichen, die Notwendigkeit der Behandlung nachzuvollziehen, bitten wir Sie zu einem Voruntersuchungstermin. Sobald die Kostenübernahme gesichert ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die stationäre bzw. tagesklinische Aufnahme.
In medizinisch begründeten Notfällen ist eine sofortige Aufnahme in die Klinik möglich.